Eine Kurzanleitung über aktuelle Förderungen von Ladeinfrastruktur im Unternehmen

Dank des Masterplans, den die Bundesregierung mit Unterstützung der Nationalen Plattform für die Zukunft der Mobilität ins Leben gerufen hat, gibt es immer mehr Förderungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für Unternehmen.

Ziel des Masterplans ist der flächendeckende Aufbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland. Hauptziele sind der Aufbau und die Inbetriebnahme von einer Million öffentlich-zugänglicher Ladepunkte bis 2030 und die Förderung von gemeinsam genutzter privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur.

Im Zuge des Konjunkturpakets, das bedingt durch die COVID-19 Pandemie entstand, hat die deutsche Bundesregierung zusätzlich verschiedene finanzielle Anreize geschafft, um den Ausbau an Elektromobilität zu beschleunigen.

Im aktuellen Fördertopf bis Ende März 2021 lagen 20 Millionen Euro bereit. Diese und ähnliche Förderungen des Bundes werden immer wieder neu aufgelegt.

Wichtig ist jedoch auch hierbei den Überblick zu behalten und die Fördermöglichkeiten auf Landes- und Kommunalebene nicht außer Acht zu lassen.

Wie informieren sich Unternehmen richtig und rechtzeitig über aktuelle Förderungen im Bereich der Ladeinfrastrukur

In regelmäßigen Abständen stehen neue Fördermittel zur Verfügung. Diese werden oft nach dem Windhundverfahren vergeben. Es heißt also first come, first serve. Daher ist es wichtig zu wissen, wo man die passenden Förderungen finden kann.

Auch hier gibt die Förderdatenbank des Bundes einen großartigen Überblick. Aktuell zeigt diese 33 Fördermöglichkeiten für die Ladeinfrastruktur auf.

Interessante aktuelle Förderungen von Ladeinfrastruktur für Unternehmen

aktuelle Förderungen im Bereich der Ladeinfrastrukur
Ladestation mit 2 Ladepunkten

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Das neueste Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  ist vom 12. April bis 31. Dezember 2021 gültig und fördert öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.

Unternehmen können Anträge zur Förderung des Aufbaus ihrer Ladeinfrastruktur unter folgenden Bedingungen einreichen:

  • Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW)
  • 80 Prozent der Gesamtkosten können gefördert werden (maximale Förderung von 4000 Euro pro Ladepunkt)
  • Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW (maximal 16.000 Euro Förderung pro Ladepunkt)
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist möglich
  • Beschränkte Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit des Ladepunktes führt zu einer Absenkung der Förderhöhe.
  • Technische Voraussetzung der Ladepunkte: Vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden
  • Laden mit Ökostrom
  • Realisierung der Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

  • Modul C: Klimafreundliche Mobilität im Quartier: Schaffen von Stellflächen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben durch Umwidmung von Verkehrsflächen
  • Umgestaltung und Ausweisung öffentlicher Straßenräume zu autofreien oder autoreduzierten Quartieren
  • Quartierspeicher für Elektrizität aus dem Quartier in Kombination mit der Lade­möglichkeit für Elektro­fahrzeuge und der Nutzung für Haushaltsstrom und Gebäudebetrieb im Quartier
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik und Sensorik inklusive Energiemanagementsoftware zur effizienten Regelung von Energies­trömen im Quartier und zur Einbindung in ein quartierweites Energie­management­system sowie zum Monitoring des Managements, vorausgesetzt die Erzeuger werden mit dem Verkehrssektor und mindestens einem weiteren Verbrauchssektor sowie einer Speicher­technologie gekoppelt
  • Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Lastenmanagements im Quartier, der Energieversorgung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Einbindung in die Ladeinfrastruktur

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind und ein neues Elektrofahrzeug kaufen wollen, profitieren von diesem Förderprogramm.

Neben der Anschaffung von rein elektrisch betriebenen Neufahrzeugen wird auch die notwendige Ladeinfrastruktur (LIS) gefördert.

Förderung einer Wallbox am Wohnort der Mitarbeiter

Neben dem Arbeitsplatz und öffentlichen Ladestationen ist das Laden am Wohnort der Mitarbeiter ein wichtiger Grundstein für die Mitarbeitermobilität. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Elektroauto und hat die Infrastruktur an seinem Wohnort eine Ladestation zu installieren, so kann er die Ladestation und die Installation bei der KfW mit bis zu 900€ bezuschussen lassen.

Hierbei mus jedoch Folgendes beachtet werden:

  • Ladestationen und Wallboxen dürfen nur privat zugänglich sein
  • die Ladeleistung darf bei maximal 11 kW liegen
  • nur intelligente und steuerbare Wallboxen und Ladestationen sind zugelassen
  • der Ladevorgang muss mit 100 % Ökostrom erfolgen
  • die Ladestation muss neu sein und zum Wohngebäude gehören.

Förderrichtlinie Elektromobilität

Mit der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auch den Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Im letzten Aufruf waren pro Vorhaben und Antragsteller/in eine Förderung von maximal 2 Millionen Euro möglich.

Allerdings musste das Vorhaben mindestens 9.000 € netto in Anspruch nehmen. Die weiteren 20 Millionen Euro wurden mit dem Zukunftspaket der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Das Zukunftspaket diente dazu, die Konjunktur anzukurbeln und gleichzeitig zukunfts- und klimaorientiert während der Corona-Krise zu handeln.

Anträge für diese Förderung sind in der Regel über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen.

Ein weiterer Aufruf wurde bereits für den Sommer 2021 angekündigt.

Weitere Tricks und Tipps damit der Förderantrag Ihres Unternehmens bewilligt wird

Man jongliert mit Bällen-Tricks und Tipps damit der Förderantrag Ihres Unternehmens bewilligt wird

Holen Sie sich Hilfe vom Profi

Falls Unternehmen sich unsicher mit der passenden Förderung sind, gibt es einige Anlaufstellen, an die es sich wenden kann:

  • Handels- und Handwerkskammern
  • Wirtschaftsverbände
  • Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaften
  • Fördermittelberater

Ein guter praxiserprobter Berater kann Ihnen aus dem Stand alle aktuellen Zuschussprogramme erklären. Er weiß, worauf es im Einzelfall ankommt, und kann oft noch deutlich mehr herausholen.

Wie Sie Ihren Antrag auf Förderung richtig ausfüllen

  • Zeit: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit den Antrag durchzulesen
  • Fragen stellen: Markieren Sie Stellen, die Ihnen unklar sind. Wenden Sie sich mit den Fragen direkt an die zuständige Behörde oder an Ihren Förderberater
  • Sprache: Schreiben Sie prägnant, knapp und genau, formulieren Sie kurze und bündige Sätze
  • Länge: Achten Sie darauf, dass Sie je nach Größe des Projekts die Länge des Antrags einhalten und keine geforderten Informationen auslassen.
  • Struktur: Der Aufbau Ihres Antrags sollte verständlich sein
  • Gestaltung: Ihr Antrag sollte gut lesbar, sauber und ansprechend sein.

Welche Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen die passende ist, erfahren Sie in unserem eMobilitätskompass:

eMobilitätskompass von b2charge

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