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Das Eichrecht spielt eine wichtige Rolle in der Elektromobilität. Es stellt sicher, dass Nutzer fair und transparent für die von ihnen geladene Energie bezahlen. Warum das so ist, wer davon betroffen ist und weitere spannende Fragen werden hier beantwortet.
Das Eichrecht ist ein Rechtsbereich, der sicherstellt, dass Messgeräte, wie z.B. Stromzähler und Ladesäulen, korrekt und genau arbeiten. Es soll gewährleisten, dass Verbraucher nur für die tatsächlich verbrauchte Strommenge bezahlen und schützt somit vor möglicher Manipulation.
Unter Eichung wird die Prüfung von Messgeräten verstanden. In Deutschland steht die Einhaltung der Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) im Fokus. Dieses Gesetz stellt Anforderungen an Messgeräte hinsichtlich ihrer Bereitstellung, Verwendung und Wartung. Beispielsweise muss nach § 6 des deutschen MessEG ein Messgerät geeicht werden, bevor es benützt wird.
Grundsätzlich ja, denn das Messen von elektrischer Energie und somit der geladenen Strommenge unterliegt dem Eichrecht. Vor allem wenn Lademöglichkeiten von mehreren E-Autos genutzt werden, ist wichtig, dass die korrekte Energiemenge dem tatsächlichen Verbraucher abgerechnet wird. Entsprechend sollte die Ladestation eichrechtskonform sein, damit die gelieferte Ladeleistung korrekt gezählt wird.
Nein, nicht alle Ladelösungen haben einen integrierten Stromzähler. Die meisten intelligenten Ladegeräte, das heißt Wallboxen, die sich mit elektronischen Geräten wie beispielsweise dem Smartphone via Internet verbinden können, verfügen aber einen Stromzähler.
Es existieren drei verschiedene Varianten von integrierten Stromzählern:
Der sogenannte Standard-Stromzähler hat nur eine Genauigkeit zwischen 95 und 99.5% liegt und eignet sich somit nicht für die Abrechnung von Ladevorgänge.
Ein MID-Stromzähler entspricht den Deutschen Messgeräterichtlinien und ist ist bis zu 100% genau. Er kann für die Abrechnung von Ladevorgängen von bekannten Nutzern, beispielsweise Bewohnern eines Mehrfamilienhauses, genutzt werden.
Der eichrechtskonforme Zähler eignet sich als einziger Stromzähler für die gewerbliche Abrechnung von kostenpflichtigen Ladungen von Elektroautos. Grund dafür sind die hohen gesetzlich geregelten Anforderungen.
Im Folgenden werden diese Angaben genauer erläutert.
MID steht für Measurement Instrumements Directive, was auf Deutsch Messgeräterichtlinie bedeutet. MID ist eine Geräte-Zertifizierung, die den europäischen Regelungen für Messgeräte entspricht. Die Anforderungen beziehen sich mehrheitlich auf die Zuverlässigkeit und die Genauigkeit des Gerätes.
Nein, ein integrierter MID-Zähler ist nicht ausreichend für eine eichrechtskonforme Ladestation. Die Anforderungen des deutschen Eichrechts sind höhe als jene der MID. Sie umfassen zusätzlich die Überwachung, Instandhaltung und Reparatur der Messgeräte. Außerdem muss die gesamte Wallbox überprüft werden und nicht nur der Stromzähler, damit die Wallbox eichrechtskonform ist.
Haushalte, die in Einfamilienhäusern wohnen, brauchen keine Wallbox mit integriertem Stromzähler, solange nur sie ihr E-Auto an der Wallbox laden und keine Ladevorgänge abgerechnet werden. Die Ladelösung muss also nicht eichrechtskonform sein und sie muss auch keinen integrierten MID-Stromzähler haben.
Bei Einfamilienhäusern wird der Ladestrom, der durch die Wallbox in das Elektroauto fließt, in der Regel zusammen mit dem Haushaltsstrom über einen externen Stromzähler im Haus abgerechnet. Dieser Zähler unterliegt bereits dem Eichrecht.
Für die Stromabrechnung in Mehrfamilienhäusern wird zwischen zwei Fällen unterschieden. Falls die Ladestation von nur einem Haushalt genutzt wird und die Wallbox direkt am Wohnungszähler angeschlossen ist, ist die Situation genau wie bei einem Einfamilienhaus.
Ist die Ladestation aber nicht am Wohnungszähler, sondern an einem externen Zähler angeschlossen, braucht man eine Wallbox mit einem MID-Stromzähler. Das deutsche MessEG verlangt dies implizit, da diese Ladevorgänge abgerechnet werden müssen und daher die Menge an Strom korrekt gemessen werden muss.
Es ist aber nicht nötig, dass der Zähler eichrechtskonform ist. Der Grund dafür ist, dass die Ladevorgänge nicht an Dritte, sondern an bekannte Nutzer abgerechnet werden. Dieser Unterschied wurde im Gesetz geregelt.
Die Antwort auf diese Frage lautet immer nein, es sei denn, die Wallbox wird von unbekannten Dritten kostenpflichtig genutzt. Dann ist ein eichrechtskonformer Zähler notwendig.
Nichtsdestotrotz ist beim Aufladen des Dienstwagens eine Ladelösung mit einem integrierten MID-Zähler notwendig. Dadurch wird eine korrekte Rechnungsstellung an den Arbeitsgeber sichergestellt.
Dank dem MID-Zähler ist es außerdem kein Problem, wenn die Wallbox von mehreren Nutzern verwendet wird. Schließlich ermöglicht dieser Zähler jedem Nutzer eine korrekte Abrechnung. Nichtsdestotrotz ist in diesem Falle einen RFID-Zugangsschutz nötig. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Frage 10.
In diesem Fall wird eine eichrechtskonforme Ladestation benötigt mit einem eichrechtskonformen Stromzähler. Das Gesetz besagt nämlich, dass eine Lademöglichkeit eichrechtskonform sein muss, wenn sie kommerziell betrieben wird, also wenn Ladevorgänge an Dritte (z.B. an Bewohner, Kunden oder Gäste) abgerechnet werden. Sollte das Laden des Elektroautos kostenlos sein, muss die Wallbox respektive ihr Zähler hingegen nicht geeicht sein.
Um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen – das bedeutet, dass der geladene Strom auch von jener Person, die ihn bezieht, bezahlt wird – gibt es bei Ladestationen, die von mehreren Personen genutzt werden, einen Zugangsschutz. Entsprechend kann ein Ladevorgang erst dann gestartet werden, wenn sich eine Person oder ein Fahrzeug identifiziert hat.
Die manuelle Identifizierung erfolgt entweder über eine Ladeapp oder über einen RFID-Zugangsschutz – eine Ladekarte oder einen Ladebadge -, der an die Station gehalten wird.
Die automatische Identifizierung, auch bekannt unter Plug and Charge, ermöglicht eine Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation, sodass lediglich das Ladekabel eingesteckt werden kann und der Ladevorgang anschließend automatisch startet. Wie genau diese neue Ladetechnologie funktioniert und wo sie bereits implementiert ist, können Sie im Artikel ISO 15118: Warum und wie Plug and Charge die Elektromobilität vereinfacht nachlesen.
Falls die Authentifizierung erfolgreich war, kann der Ladevorgang gestartet werden. Der Stromzähler in der Wallbox misst die geladene Energiemenge, welche anschließend dem Nutzer verrechnet wird.
Eine nicht geeichte Wallbox kann dazu führen, dass die Abrechnung vom geladenem Strom fehlerhaft ist. Dies kann zu rechtlichen Problemen führen und das Vertrauen der Nutzer beeinträchtigen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden, wenn die gesetzlichen Eichrechts-Anforderungen nicht erfüllt werden.
Es liegt nicht in der Verantwortung der Eichbehörde oder des Käufers, dass der in der Wallbox integrierte Stromzähler eichrechtskonform ist. Darum muss sich nämlich der Hersteller kümmern.
Der Hersteller prüft aber nicht jede einzelne Wallbox nach der Produktion, ob ihr Stromzähler richtig kalibriert ist. Stattdessen wird der Produktionsprozess auf Eichrechtskonformität zertifiziert. Dadurch entsprechen die Ladestationen automatisch dem Eichrecht.
Ja, alle Ladestationen mit einem geeichten Stromzähler müssen bei der Eichbehörde angemeldet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Unternehmen oder um eine Privatperson handelt. Wenn also beispielsweise ein privater Haushalt eine Ladestation mit einem eichrechtskonformen Zähler installiert, ohne die Abrechnungsfunktion zu nutzen, muss die Ladesäule trotzdem bei der Eichbehörde angemeldet werden.
Unter eichamt.de können Ladesäulen einmalig angemeldet werden. Die Registrierung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Außerdem ist es möglich, mehrere Wallboxen mit Stromzähler gleichzeitig zu registrieren.
Nein, es ist nicht nötig, eine Wallbox mit integriertem Stromzähler nach dem Kauf regelmäßig zu eichen. Da ein eichrechtskonformer Stromzähler im Rahmen einer zertifizierten Produktion hergestellt wird, wird von einer korrekte Messung der Energiemenge ausgegangen. Dasselbe gilt für MID-Stromzähler.
Nach 8 Jahren überprüft die Eichbehörde mit Stichproben, ob die Zähler in den Wallboxen noch immer korrekt geeicht sind. Falls nicht, werden die Eigentümer der bei der Eichbehörde angemeldeten Wallboxen direkt kontaktiert, sodass sie geeicht werden können.
Das Eichrecht spielt eine wichtige Rolle bei der Abrechnung von Ladestrom bei Wallboxen. Es gewährleistet, dass Verbraucher fair für ihre Energiezahlungen behandelt werden und schützt vor möglicher Manipulation. Es ist essentiell, dass man die Umstände und die entsprechenden eichrechtlichen Vorschriften kennt um sicherstellen, dass die Abrechnung der Ladevorgänge den Anforderungen entspricht.
Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur installieren möchten.
Wiedergrün ist ein Beratungs- und Ingenieurbüro, das sich auf Elektromobilität und Ladelösungen für Elektrofahrzeuge spezialisiert hat. Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen für drei Hauptkundengruppen an: Immobilienunternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen, KMU und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen der Ladeindustrie.
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