aktuelle Förderungen von Elektroautos im Unternehmen

Verpassen Sie keine aktuellen staatlichen Förderungen für Elektroautos für Ihr Unternehmen. Lernen Sie, wo diese zu finden sind. Beantragen Sie aktuelle Förderungen, die Sie auch bewilligt bekommen.

Zur Elektroauto-Flotte Ihres Unternehmens gehört neben der richtigen Ladeinfrastruktur auch der Einblick in die Fördermöglichkeiten der Elektromobilität. Es gibt auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zahlreiche aktuelle staatliche Förderungen für Elektroautos und Ladeinfrastruktur für Unternehmen.

Hierbei einen Überblick zu behalten und alle wichtigen Informationen, Fristen, Tipps und Tricks zu kennen, benötigt viel Zeit und Fachwissen.

Erfolgreich Elektromobilität im Unternehmen gefördert bekommen

In diesem Artikel nennen wir Ihnen die wichtigsten aktuellen Förderungen für Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Förderungen nicht kumuliert werden können.

Diese Kurzanleitung zeigt Ihnen:

  • Förderungen auf, die nicht einmal beantragt werden müssen
  • Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur auf, die mit Sicherheit gefördert wird
  • Welche Unternehmen gefördert werden
  • Wie Sie sich rechtzeitig & richtig über Förderungen informieren
  • Tricks und Tipps, damit Ihr Förderantrag bewilligt wird

Diese Kurzanleitung teilt die Förderung in folgende 3 Bereiche auf:

  1. Elektroautos
  2. Ladeinfrastruktur
  3. Mikromobilität

Aktuelle Förderungen von Elektroautos im Unternehmen

Elektroautos werden immer günstiger, aber Sie sind im Vergleich zum Verbrenner bei der Anschaffung noch immer teurer. Um ihre Verbreitung und die Mobilitätswende zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern eine Vielzahl an Subventionen für Elektroautos:

Aktuelle Förderungen von Elektroautos, die nicht beantragt werden müssen

Befreiung von der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer entfällt bei einem Elektroauto bis einschließlich zum 31. Dezember 2030 laut Konjunkturpaket vom Juni 2020. Anschließend gilt laut Paragraph 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) eine Ermäßigung der Steuer. Sie sparen 50 % gegenüber dem Steuersatz eines Verbrennungsfahrzeugs. Die Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektroautos (BEV). Hybride mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen.

Steuervorteile für Elektroautos als Firmenwagen

Die Idee eines steuerlichen Nachteilsausgleiches ist es, die Mehrkosten auszugleichen, die durch den Erwerb eines Elektrofahrzeugs durch die höheren Anschaffungskosten entstehen.

Dies hat zur Folge, dass privat genutzte elektrobetriebene Dienstwagen von folgenden Steuervorteilen profitieren:

  • Private Fahrten von Elektroautos als Dienstwagen sind seit dem 31. Dezember 2018 und bis zum 1. Januar 2031 nur noch mit ein Prozent des halben Bruttolistenpreises von ihrem Arbeitslohn zu versteuern.
  • Fahrzeuge ohne CO2-Emissionen mit einem Bruttolistenpreis unter 40.000 € müssen nur ein Viertel des Bruttolistenpreises mit einem Prozent versteuert.

Gut zu wissen ist, dass es auch bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode je nach Anwendungsfall zu einer Halbierung oder Vierteilung des Bruttolistenpreises kommt.

Vorteile beim Parken und im Autoverkehr

mit dem Elektroauto gebührenfrei parken.

Ein Großteil der Städte und Kommunen im europäischen Raum fördern die Elektromobilität durch kostenloses Parken von Elektroautos für einen gewissen oder unbegrenzten Zeitraum. Zusätzlich bieten immer mehr Städte Fahrern von Elektroautos die Mitnutzung von Bus- & Taxispuren an.

Welche Fahrzeuge werden mit Sicherheit gefördert?

Förderung von Fahrzeugen durch die Umweltprämie

Seit dem Jahr 2016 erhalten Käufer eines Elektroautos eine Förderung, die vom Bund und von den Autoherstellern geteilt wird.

Die Umweltprämie erfolgt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing von Elektroautos. Die Kaufprämie wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Beim Leasing gibt es jedoch nur den vollen Fördersatz, wenn die Fahrzeuge über 23 Monate lang geleast werden. Bei einer kürzeren Laufzeit reduziert sich die Umweltprämie.

Eine höhere Förderung, auch Innovationsprämie genannt, begann rückwirkend zum 4. Juni 2020. Die Erhöhung der reinen Kaufprämie betrifft nur Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb. Sie lief ursprünglich bis Ende des Jahres 2021. Im November 2020 wurde jedoch beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

  • reine Elektrofahrzeuge (BEV)
  • Plug-In Hybride (PHEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen
  • Fahrzeuge mit maximal 50 g CO2/km

Alle Fahrzeuge, die förderfähig sind, werden auf der BAFA-Liste für förderfähige Elektroautos aufgeführt.

Höhe der Förderung

Elektrofahrzeuge

BEV mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 € erhalten bis einschließlich 2025 eine Förderung von insgesamt 9.000 €. Der Bund verdoppelte im Jahr 2020 seinen Anteil von 3.000 auf 6.000 €. Der Anteil der Autohersteller bleibt bei 3.000 €. Einige Händler gewähren einen höheren Zuschuss, sodass man im Idealfall eine Reduzierung des Kaufpreises von bis zu 11000 € erzielen kann.

BEV mit einem Nettolistenpreis ab 40.000 € bis 65.000 € erhalten vom Bund 5.000 € und vom Autohersteller 2.500 Euro an Bonus. Diese Fahrzeuge kommen insgesamt auf eine Förderung von 7.500 €.

Plug-In Hybridmodelle

PHEV mit Nettolistenpreis bis 40.000 € kommen auf eine Fördersumme von insgesamt 6.750 €. Wobei es sich auch hierbei lohnt mit den Autohändlern zu verhandeln, um eine Reduzierung des Kaufpreises zu erwirken.

PHEV mit einem Nettolistenpreis ab 40.000 € bis 65.000 € werden mit 3.750 € vom Bund und mit weiterhin 1.875 € vom Hersteller gefördert. Die Gesamtförderung liegt bei 5.625 €.

Weitere Förderung am Fahrzeug

Elektrofahrzeuge sind seit dem Jahr 2019 verpflichtet ein akustisches Warnsystem zu besitzen. Dieses erzeugt bei geringen Geschwindigkeiten ein Fahrgeräusch, damit die Fahrzeuge auch für Menschen mit Behinderungen wahrgenommen werden können. Der Erwerb dieses akustischen Warnsystems (AVAS) ist förderfähig.

Das Warnsystem wird pauschal mit 100 € bezuschusst.

Kann ich für mein Unternehmen zusätzlich zum Umweltbonus noch weitere aktuelle Förderungen beantragen?


Lange war es nicht möglich den Umweltbonus mit einer anderen Förderung zu kumulieren. Seit November 2020 hat der Gesetzgeber eine Änderung vorgenommen, die dies ermöglicht. Zusätzlich wurde laut der BAFA seit 14. Januar 2021 kommuniziert, dass noch weitere Förderprogramme zusätzlich zu dem Umweltbonus beantragt werden können.

Diese Förderprogramme können laut BAFA zusätzlich zum Umweltbonus beantragt werden:

Wie sie sich richtig und rechtzeitig über aktuelle Förderungen von Elektroautos für Ihr Unternehmen informieren

Es gibt eine Vielzahl an Förderdatenbanken, die Ihnen helfen, einen Überblick über aktuelle Termine, Fristen und Zeiträume in Ihrem Gebiet und für Ihren Anwendungsfall zu behalten.

Eine Auflistung von hilfreichen Förderdatenbanken:

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und keine Neuerungen auf Bundesebene verpassen möchten, dann abonnieren Sie einfach den Newsletter vom BMVI.

Im 2. Teil der Kurzanleitung erfahren Sie, wie Sie die Ladeinfrastruktur Ihres Unternehmens staatlich bezuschussen und fördern lassen können.

Welche Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen, die passende ist, erfahren Sie in unserem eMobilitätskompass:

Für die Angaben in diesem Artikel übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen sind vorbehalten.

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