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Mit dem bevorstehenden Ende von 2024 stellt sich die Frage, was nächstes Jahr alles in der Welt der E-Mobilität passieren wird. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Ankündigungen für 2025 rund um das Thema E-Auto.
Um mehr über die Entwicklungen von 2024 zu erfahren, lesen Sie auch unseren Artikel E-Mobilität: Der große Jahresrückblick 2024
2025 tritt eine neue Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) in Kraft. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Nachrüstung von Ladepunkten in der Zukunft zu erleichtern und langfristige Kosten zu senken.
Ab 2025 müssen umfassende Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen eine Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte beinhalten. Diese Vorgabe gilt für oberirdische Stellplätze ebenso wie für Tiefgaragen und betrifft gemischte Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung.
Darüber hinaus werden ab 2025 auch für Nicht-Wohngebäude neue Anforderungen gestellt. Bei Neubauten oder größeren Renovierungsmaßnahmen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, und mindestens ein Ladepunkt ist verpflichtend.
Für bestehende Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab Januar 2025 die Verpflichtung, mindestens einen Ladepunkt zu installieren, unabhängig davon, ob Renovierungen durchgeführt werden.
Eigentümergemeinschaften (WEGs) stehen somit vor der Herausforderung, bei Renovierungsprojekten die Kosten für die Installation dieser Infrastruktur einzuplanen.
Mehr über das Thema Finanzierung der Ladeinfrastruktur finden Sie in unserem Artikel: Recht auf Ladestation, nicht aber auf Finanzierung: Möglichkeiten zur Kostenaufteilung in WEGs.
Eine frühzeitige Planung der Ladeinfrastruktur, einschließlich Lastmanagement und Verkabelung, ist essenziell, um teure Nachrüstungen in der Zukunft zu vermeiden. Wir empfehlen außerdem, mit einem durchdachten Konzept zu starten und die bauliche Veränderung frühzeitig auf der Eigentümerversammlung abzustimmen. Dabei sollte idealerweise direkt ein Budget freigegeben werden, sodass nach der Einholung von Angeboten zeitnah mit der Installation begonnen werden kann, ohne auf die nächste Eigentümerversammlung warten zu müssen.
Mehr über unsere Leistungen für WEGs finden Sie auf unserer Immobilienseite.
Die Förderung der Elektromobilität verlagert sich 2025 stärker in den gewerblichen Bereich. Während es für Privatpersonen keine neuen Kaufprämien für E-Autos geben wird, profitieren Unternehmen von Sonderabschreibungen.
Für neu zugelassene, rein elektrische Autos können Unternehmen eine Sonderabschreibung von 40 Prozent im ersten Jahr der Anschaffung vornehmen. Diese Regelung gilt für Anschaffungen zwischen Juli 2024 und Dezember 2028.
Die pauschale 1-Prozent-Versteuerung bietet eine attraktive Alternative zum aufwändigen Führen eines Fahrtenbuchs. Elektro-Dienstwagen profitieren von einer günstigeren Besteuerung als herkömmliche Fahrzeuge
Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro, die vor Juli 2024 in Betrieb genommen wurden, profitieren von einem monatlichen zu versteuernden Vorteil von nur 0,25 %. Liegt der Preis darüber, beträgt der Vorteil 0,50 %.
Bei einer Inbetriebnahme ab Juli 2024 gilt eine höhere Preisgrenze: E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 95.000 Euro profitieren von einem monatlichen zu versteuernden Vorteil von 0,25 %. Für Modelle mit einem höheren Listenpreis bleibt die 0,5 %-Regelung bestehen.
Diese Regelung erhöht die Attraktivität hochpreisiger Elektrofahrzeuge als Dienstwagen, da der geldwerte Vorteil deutlich günstiger versteuert wird. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden mehr Premium-E-Autos anzubieten.
Die neuen steuerlichen Regelungen treiben auch die Nachfrage nach geeigneter Ladeinfrastruktur voran. Eichrechtskonforme Wallboxen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie gewährleisten, dass die geladenen Strommengen korrekt erfasst und transparent abgerechnet werden können – ein entscheidender Faktor, insbesondere für Mitarbeitende, die ihre Dienstwagen zu Hause laden.
Mehr zu diesem Thema können Sie in diesem Artikel lesen: Wallbox mit Stromzähler: 15 Fragen und Antworten zum Thema Eichrecht
Ein weiterer Meilenstein ist die Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Eine zentrale Neuerung betrifft das bidirektionale Laden. Diese Technologie ermöglicht es Elektrofahrzeugen, nicht nur Strom zu laden, sondern auch ins Haus oder ins Stromnetz zurückzuspeisen.
Bisher war dies rechtlich kompliziert, da Fahrzeughalter bei einer Einspeisung ins Netz als Energieversorger eingestuft wurden und somit steuerliche und rechtliche Pflichten trugen. Die neue Regelung schafft Klarheit: Solange der Strom innerhalb der privaten Anlage bleibt, gelten Fahrzeughalter nicht als Energieversorger. Sollten Fahrzeugbesitzer jedoch Strom ins öffentliche Netz einspeisen, gelten weiterhin rechtliche und steuerliche Pflichten.
Dies erleichtert die Nutzung von Elektroautos als mobile Stromspeicher erheblich und könnte insbesondere für Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen interessant sein. Praktische Vorteile sind zum Beispiel die Nutzung des gespeicherten Stroms während Stromausfällen oder zur Deckung von Spitzenlasten.
2025 wird ein Jahr voller Innovationen auf dem Elektroautomarkt. Verschiedene Hersteller werden neue Modelle auf den Markt bringen, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Volkswagen wird voraussichtlich den ID.2 einführen, ein erschwingliches Modell, das breitere Kundenschichten ansprechen soll. BMW erweitert sein Portfolio mit dem vollelektrischen i5, der als luxuriöse Alternative in der 5er-Serie etabliert wurde. Hyundai setzt weiterhin auf Modelle mit hoher Reichweite und modernem Design, darunter mögliche Erweiterungen der beliebten Ioniq-Reihe. Und obwohl der europäische Verkaufsstart des Cybertrucks von Tesla bis 2025 nicht garantiert ist, besteht die Hoffnung, dass wir bis Ende des Jahres einige dieser futuristischen E-Autos auf den deutschen Straßen sehen werden.
Eine interessante Entwicklung ist auch der wachsende Einfluss asiatischer Hersteller auf den deutschen Markt. Modelle von Marken wie BYD, NIO und MG, die bereits mit attraktiven Preisen und moderner Technologie punkten, könnten 2025 vermehrt auf deutschen Straßen zu sehen sein. Dies liegt vor allem an den vergleichsweise hohen Preisen europäischer Elektroautos, die vielen potenziellen Käufern den Zugang erschweren. Asiatische Hersteller bieten oft günstigere Alternativen mit beeindruckenden Reichweiten und innovativen Features, was sie zu einer ernsthaften Konkurrenz macht.
Diese Vielfalt an Modellen zeigt, wie stark sich der Markt entwickelt und könnte die Akzeptanz für E-Autos in der Breite weiter steigen. Gleichzeitig bleibt der Kaufpreis eine Herausforderung, da Elektroautos im Durchschnitt noch immer teurer sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zwar wird sich das wohl auch nächstes Jahr vorerst nicht grundlegend ändern, doch sinkende Batteriepreise und Effizienzsteigerungen könnten mittelfristig dazu beitragen, die Kosten zu senken und E-Autos erschwinglicher zu machen.
Die Gesetzgebung zur Ladeinfrastruktur wird 2025 in mehreren Bereichen angepasst, wobei der Schwerpunkt auf öffentlichen Ladestationen liegt. Ab Januar 2025 müssen entlang der Hauptverkehrsachsen alle 60 Kilometer öffentliche Ladesäulen installiert werden. Diese Verpflichtung basiert auf der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) und soll sicherstellen, dass Langstreckenfahrten mit Elektroautos einfacher und praxistauglicher werden.
Darüber hinaus sieht die AFIR-Regelung vor, dass alle neuen öffentlichen Ladestationen mit einer Ladeleistung ab 50 kW mit Zahlungsterminals ausgestattet sein müssen. Diese Maßnahme soll die Transparenz bei der Preisgestaltung verbessern und die Nutzung für alle Nutzergruppen erleichtern, insbesondere durch einheitliche Zahlungsoptionen. Betreiber von Ladesäulen können von neuen Förderprogrammen profitieren, die den Aufbau moderner und bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur unterstützen.
Beim Ausbau der öffentliche Ladeinfrastruktur liegt der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und der flächendeckenden Verfügbarkeit. Ein zentrales Ziel ist die Implementierung von Plug-and-Charge-Technologien, die den Ladevorgang einfacher und effizienter gestalten sollen. Immer mehr Ladenetzbetreiber setzen auf diese Methode, bei der das E-Auto automatisch authentifiziert wird und der Ladevorgang ohne weitere Schritte startet.
Plug-and-Charge wird auch im privaten Bereich immer verbreiteter. Vor allem für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung.
Bei privat genutzten Wallboxen ist normalerweise eine Authentifizierungsmethode erforderlich, um sicherzustellen, dass nur die berechtigte Personen Zugriff auf die Ladestation haben und Stromdiebstahl von beispielsweise Nachbarn verhindert wird. Mit Plug-and-Charge entfällt der zusätzliche Aufwand für RFID-Karten oder Lade-Apps, da das System das Fahrzeug automatisch erkennt und freischaltet.
Auch bei gemeinschaftlich genutzten Ladestationen, bei denen die Abrechnung genau einem Nutzer zugeordnet werden muss, vereinfacht Plug-and-Charge den Prozess erheblich. Die automatische Authentifizierung sorgt dafür, dass die Nutzung korrekt dokumentiert wird, ohne dass manuell eingegriffen werden muss. Diese Vereinfachung macht die Technologie sowohl für private als auch für gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur in WEGs besonders attraktiv.
Mehr zur Plug-and-Charge-Technologie können Sie in unserem Artikel ISO 15118 und Plug and Charge einfach erklärt nachlesen.
2025 wird ein Wendepunkt für die Elektromobilität. Neue gesetzliche Vorgaben schaffen die Basis für zukunftssichere Ladeinfrastrukturen und fördern Innovationen in der Branche. Unternehmen profitieren von steuerlichen Anreizen, während Verbraucherinnen und Verbraucher von einer größeren Modellvielfalt und vereinfachten Lösungen wie Plug-and-Charge profitieren.
Diese Entwicklungen treiben nicht nur den Ausbau der Elektromobilität voran, sondern machen sie auch zugänglicher und attraktiver. 2025 markiert damit einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und effizienteren Mobilität.
Um mehr über die Entwicklungen von 2024 zu erfahren, lesen Sie auch unseren Artikel E-Mobilität: Der große Jahresrückblick 2024
Wiedergrün ist ein Beratungs- und Ingenieurbüro, das sich auf Elektromobilität und Ladelösungen für Elektrofahrzeuge spezialisiert hat. Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen für drei Hauptkundengruppen an: Immobilienunternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen, KMU und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen der Ladeindustrie.
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